Aktuelles

Fachgerechte Abfallentsorgung ist vielfältig.
Übergreifende Lösungen für alle Abfälle gibt es selten, denn jeder Stoff hat seinen individuellen Entsorgungs- bzw. Verwertungsweg.
Wir bieten Ihnen individuelle Entsorgungskonzepte und Lösungen zur umweltgerechten Beseitigung oder Verwertung an.

Profitieren Sie vom Oblinger-Rundumservice.

Novelle der Gewerbeabfallordnung tritt am 01.08.2017 in Kraft

Mit der Novelle der GewAbfV kommen auf Abfallerzeuger und Besitzer von Abfällen erhöhte Anforderungen zu.
Nähere Informationen erhalten Sie z.B. auf den Seiten des Zweckverbandes Müllverwertungsanlage Ingolstadt.

Asbesthaltige Baustoffe und Abfälle

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 wurden überarbeitet und verschärft.

Geändert hat sich u.a.: Die Konzentrationsschwelle wurde von 15000 Fasern auf nur noch 10000 Fasern/m3 gesenkt. Die Sachkundenachweise gelten nun zeitlich befristet für den Zeitraum von sechs Jahren. Alte Sachkundenachweise verfallen, wenn diese nicht vor dem 01.06.2016 verlängert werden. Anpassung an den Stand der Technik, insbesondere bei eingesetzten Arbeitsmitteln (Industriestaubsauber, Entstauber, Unterdruckhaltegeräte) Asbestfaserkonzentrationen sind durch Messungen nachzuweisen. Zur Gefährdungsbeurteilung §6 GefStoffV gehören nun z.B. auch das Vorhandenseins anderer Gefahrstoffe, z.B. PAK in asbesthaltigen Beschichtungen oder nutzungsbedingte Kontaminationen. Eventuell ist auch die Sachkunde nach BGR 128 Anlage 6b/TRGS 524 Anlage 2b (Gebäudeschadstoffe) erforderlich. Sie konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Bei Einhaltung der TRGS 519 kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Gefahrstoffverordnung erfüllt sind. Bei Abweichungen muss die gleiche Sicherheit und Schutz für die Beschäftigten erreicht werden.

Auszeichnung für Michael Oblinger Recycling

Verleihung der Urkunde „Umweltpakt“ durch Herrn Markus Söder, Bayerischer Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat an Michael Oblinger, Oblinger Recycling.

Bauschutt zwischenlagern

Michael Oblinger Recycling erweitert sein Dienstleitungsangebot. Denn wir haben vom Umweltamt Ingolstadt eine Genehmigung zur Änderung des bestehenden Zwischenlagers für nicht gefährliche Abfälle erhalten. Danach dürfen wir Bauschutt mit dem Abfallschlüssel AVV 170107 zwischenlagern. Der Abfallerzeuger muss die Einhaltung der Grenzwerte nach DK 0 (Deponie Pfraundorf) schriftlich mit einem Formular verantwortlich erklären.